Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Leistungen, welche die Gilde Bowling Wandsbek für Sie erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Von unseren AGB´S abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.

  1. Der Anlaufbereich der Bowlingbahnen darf nur mit Bowlingschuhen (Spezialschuhe; keine Turnschuhe) betreten werden, die am Counter (Bowlingkasse) gegen eine Mietgebühr ausgeliehen werden.
  2. Gesperrte Bereiche (z.B. Maschinenbereich) dürfen unter keinen Umständen betreten werden.
  3. Das Betreten der Bahnen ist untersagt. Die Bahnen sind im ersten Drittel geölt, so dass beim Übertreten der Foul-Linie (Lichtschranke) Rutsch- und damit Verletzungsgefahr besteht. Für die entstandenen Schäden bzw. Verletzungen übernehmen wir keine Haftung.
  4. Für Schäden an oder der Verlust von privaten Bowlingschuhen, Bowlingbällen, Bowlingequipment, Garderoben oder sonstigem privaten Eigentum übernehmen wir keine Haftung.
  5. Pro Bahn sind maximal 6 Personen (in Ausnahmefällen nach Absprache mehr Personen) zulässig.
  6. Die Bahnen werden vom Counter (Bowlingkasse) vergeben; ein Anspruch auf bestimmte Bahnen besteht nicht.
  7. Bowlingspieler haben sich 10 Minuten vor ihrer Reservierungszeit am Counter (Bowlingkasse) einzufinden.
  8. Bei Unpünktlichkeit gilt die Reservierung 15 Minuten nach Reservierungsbeginn als storniert. Die Bahn (en) kann (können) vom Counter (Bowlingkasse) weiter vermietet werden.
  9. Sämtliche Bahnen-,Veranstaltungs- und Speisereservierungen sind verbindlich und werden mit Namen, Anschrift sowie Telefonnummer angenommen und gespeichert. Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
  10. Bei Intenet-Reservierungen werden zusätzlich die IP-Adressen gespeichert.
  11. „Auf Verdacht“-Reservierungen werden von uns nicht angenommen.
  12. Sobald eine Reservierung von uns per Mail, Fax oder telefonisch bestätigt wird, gilt sie als verbindlich.
  13. Bei Nichtinanspruchnahme der Reservierung bzw. Bestellung gilt folgendes:

a) erfolgt keine Stornierung der Reservierung / Bestellung, können 100 % der Kosten geltend gemacht werden

b) die Regelung tritt in Kraft, wenn uns Kosten, Verluste bzw. Ausfälle entstanden sind und die Bahn (en) kurzfristig nicht anderweitig belegt werden konnte (n).

c) kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vorher.

14.    Für Veranstaltungsbuchungen gelten besondere Regelungen:

a) Bis 4 Tage vor dem Veranstaltungstermin kann die Personenzahl korrigiert werden, diese ist dann bindend für die Berechnung der Rechnung.

b) Bowlingbahnen werden mit 5 – 7 Personen je Bahn belegt

c) Optional besteht die Möglichkeit, die Bowlingbahnen länger zu mieten.

d) Zahlungsart am Veranstaltungstag: bar, EC-oder Kreditkarte; Bezahlung auf Rechnung nur nach  vorheriger Absprache möglich

e) Bei Nichterscheinen behalten wir uns die Berechnung von Ausfallentgelten vor.

  1. Bei Eintrag auf unsere Warteliste können wir keine Zeitgarantie übernehmen.

  1. Defekte an den Bahnen, die nicht sofort behoben werden können, berechtigen nicht zur Forderung von Ersatzansprüchen. Maschinenstopps berechtigen keine Rabattansprüche.

  1. Für technische Ausfälle durch „höhere Gewalt“ (Stromausfall, Feueralarm o.ä.) besteht kein Entschädigungsanspruch.

  1. Eine eventuelle Evakuierung durch z.B. Feueralarm entbindet nicht von der Zahlung bis dahin erbrachter Leistungen.

  1. Den Anweisungen des Service-, bzw. Counterpersonals ist Folge zu leisten. Verstöße führen zur Sperrung der Bahn und/oder zur Verweisung des Hauses. Im Voraus bezahlte Leistungen werden nicht erstattet.

  1. Mutwillige Beschädigungen der Einrichtungen, Diebstahl, Zechprellerei, Drogenmissbrauch; mutwillige Auslösung von Alarm o.ä. werden generell zur Anzeige gebracht und ziehen ein Hausverbot nach sich.

  1. Billardkugeln werden am Counter (Bowlingkasse) gegen Hinterlegung einer Pfandgebühr ausgegeben.

  1. Billardqueues, -kugeln, -tische sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände, Spielautomaten, Dekoration und Bowlingzubehör sind sachgerecht zu behandeln.
  2. Manipulationen an Spielgeräten werden zur Anzeige gebracht.
  3. Das Service- bzw. Counterpersonal ist berechtigt, die Bahn (en) miete/Spielpreise vor Beginn sowie Speisen und Getränke sofort nach dem Servieren zu kassieren.
  4. Die Zahlung der von uns erbrachten Leistungen erfolgt generell in bar, per EC-, Kreditkarte (mit PIN). Die Begleichung per Rechnung ist nur nach schriftlicher Vereinbarung durch die Geschäftsleitung möglich.
  5. Das Counterpersonal ist berechtigt, die angefallenen Spiel- bzw. Stundenpreise und Leihschuhgebühren komplett für eine Bahn bzw. eine zusammenghörige Gruppe zu kassieren.
  6. Bowling, Leihschuhe und Billard werden am Counter (Bowlingkasse) bezahlt, gastronomische Leistungen beim Servicepersonal.

  7. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.
  8. Das Rauchen in der Gilde Bowling ist verboten.
  9. Wir achten strengstens auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (siehe Aushang). Dem Personal ist gestattet, sich jederzeit Ausweise zur Altersfeststellung zeigen zu lassen.

Mit der verbindlichen Reservierung oder Inanspruchnahme einer Leistung erkennen unsere Gäste die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die Geschäftsleitung Gilde Bowling     
Thomas Behme

Hamburg 20. Oktober 2017